100% Ökostrom und Ökogas
zertifiziert von TÜV-Nord
Über 50.000 zufriedene Kunden - wir sagen Danke!
120 Jahre Erfahrung
in der Energiewirtschaft
Ab 01.12.2023 können Sie uns telefonisch nicht mehr erreichen.
Gern können Sie uns Ihr Anliegen per Mail an info@schweizstrom.com oder über unser Kontaktformular einreichen.
100% Wasserkraft
schweizstrom liefert Dir 100% Ökostrom aus Wasserkraft. Sei mit uns gemeinsam Vorbild und setze Dich für eine klimafreundliche Zukunft ein.
100% klimaneutral
schweizstrom unterstützt den Klimaschutz und kompensiert die CO2-Emissionen, die beim Heizen und Kochen mit Gas entstehen.
TÜV-geprüfter Ökostrom aus Wasserkraft und klimaneutrales Gas - für mehr Klimaschutz.
Wähle den besten Tarif für Deinen Verbrauch inklusive Preisgarantie - sicher, fair & preiswert.
Einfacher Wechsel, kundennaher Service und unkomplizierte Abläufe - wir sind für Dich da.
Du stehst bei uns im Mittelpunkt und profitierst von unserer mehr als 120-jährigen Erfahrung.
Einfach und schnell geht der Anbieterwechsel per Online-Tarifrechner. Gib einfach Deine Postleitzahl und Deinen Jahresverbrauch ein, um dir Deinen individuellen Preis berechnen zu lassen und zu schweizstrom zu wechseln.
Was Du für einen reibungslosen Wechsel benötigst:
In der Regel dauert der Anbieterwechsel mit schweizstrom etwa drei bis vier Wochen. Sobald wir den genauen Termin des Versorgerwechsels kennen, erhältst Du von uns ein Schreiben mit allen Infos.
Der Wechsel zu schweizstrom ist kostenlos.
Bei schweizstrom bezahlst Du einen Grund- und Arbeitspreis.
Der Grundpreis ist ein Betrag, der pro Monat für Deinen Strom- oder Gasanschluss berechnet wird. Er deckt unter anderem die Kosten für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb und die jährliche Ablesung durch den Messstellenbetreiber.
Der Arbeitspreis gibt den Preis für eine Kilowattstunde Strom oder Gas an. Der Arbeitspreis wird auch als Verbrauchspreis bezeichnet.
Nach dem Wechsel Deines Strom- oder Gasanbieters erhältst Du fortan die Rechnung von Deinem neuen Versorger und entrichtest an diesen Deinen Abschlag. Zähler und Leitungen verbleiben nach wie vor im Besitz des örtlichen Netzbetreibers. Das Ablesen der Zählerstände läuft auch weiterhin über ihn.
Die Gefahr bei einem Wechsel ohne Strom und Gas dazustehen, besteht für Dich nicht. Der örtliche Versorger ist gesetzlich zu einer Belieferung der Haushalte verpflichtet.
Beim Wechsel des Anbieters nennst Du uns Deinen Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh). Aus diesem Wert und dem gewählten Tarif berechnen wir die Jahreskosten. Diese Kosten werden auf zwölf Monate umgelegt und ergeben den monatlichen Abschlag. Im ersten Vertragsjahr kann es sein, dass die Jahreskosten auf elf Monate umgelegt werden.
Manchmal kann es zu leichten Abweichungen zu Deinem tatsächlichen Verbrauch kommen und die Abschlagshöhe fällt zu niedrig oder zu hoch aus (z.B. durch Einzug in eine neue Wohnung oder durch Neuanschaffung von Elektrogeräten). Solltest Du zu viel bezahlt haben, erhältst Du mit der Jahresabrechnung eine Gutschrift. Andernfalls erhältst Du eine Rechnung. Den Abschlag passen wir jährlich an Deinen durchschnittlichen Verbrauch an.
Dein Verbrauch wird jedes Jahr gemessen und Dir in Deiner Jahresabrechnung mitgeteilt. Die Höhe Deiner Abschlagszahlung richtet sich dabei nach Deinem Verbrauch und wird gegebenenfalls jährlich angepasst.
Solltest Du mit der Höhe Deiner Abschlagszahlung unzufrieden sein, kannst Du dich gerne mit unserem Kundenservice in Verbindung setzen. Du erreichst uns per E-Mail an info@schweizstrom.com, über unser Online-Kontaktformular oder über unsere kostenlose Nummer 0800 60 60 65 65.